Verbundausbildung

Förderangebot unterstützt Betriebe bei der gemeinsamen Ausbildung

Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, sind aber zu klein oder können aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Hier hilft die vom Land geförderte Verbundausbildung mit einem einmaligen Zuschuss zu den Ausbildungskosten.

Ziele

Ziel ist es, kleineren und insbesondere sehr spezialisierten Unternehmen die Ausbildung von Fachkräften zu ermöglichen. Jugendliche können  leichter einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten. Die Verbundausbildung ist somit Chance für Betriebe und Auszubildende zugleich.

Inhalte und Aufbau

In der Verbundausbildung schließt sich ein Betrieb, der nicht alle Ausbildungsinhalte anbieten kann, mit einem oder mehreren Partnerbetrieben zusammen, um gemeinsam einen Jugendlichen auszubilden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim koordinierenden Betrieb, der mit dem Jugendlichen den Vertrag abschließt und auch die Ausbildungsvergütung zahlt. Mindestens sechs Monate der Ausbildungszeit muss der Jugendliche im Partnerbetrieb arbeiten und lernen. Verbünde können nicht nur zwischen Betrieben, sondern auch zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister geschlossen werden.

Voraussetzungen

Im Rahmen des Antragsverfahren unterstützt Sie die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet gern bei der Antragstellung in enger Kooperation mit den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Kammern.

Art und Höhe der Förderung

Das Arbeitsministerium NRW unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei der Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Verbundmodell. In kleinen und mittleren Unternehmen, die ohne den Ausbildungsverbund nicht ausbilden dürften, wird die Verbundausbildung einmalig mit bis zu 4.680 Euro pro Ausbildungsplatz in Vollzeit und mit bis zu 2.700 Euro pro Ausbildungsplatz in Teilzeit gefördert.