Beschäftigtentransfer

Arbeitslosigkeit vermeiden. Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten professionelle Hilfe

Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Beschäftigtentransfer sollen bei einem notwendigen Personalabbau den nahtlosen Übergang betroffener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in eine neue Beschäftigung ermöglichen.

Insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit spielen sie eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Stellenabbau in Unternehmen.

Um die Folgen der Entlassung für Beschäftigte und Unternehmen zu mildern, unterstützen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und die Agentur für Arbeit Unternehmen beim Abschluss eines Transfersozialplans und bei der Gründung einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft.

Hier finden Sie eine Kurzinformation zum Beschäftigtentransfer.

Details zum Förderprogramm und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner_innen bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) finden Sie hier.

Ziele

Transfergesellschaften und Transferagenturen stellen Alternativen zur Arbeitslosigkeit dar. Sie werden aufgrund eines Transfersozialplanes mit dem Ziel gegründet, vom Stellenabbau bedrohte Beschäftigte weiter in Arbeit zu vermitteln.

In Transferagenturen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Kündigungsfrist beschäftigt, während sie in Transfergesellschaften aus dem Unternehmen ausscheiden und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis beginnen.

Inhalte

Während des Beschäftigungstransfers erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Transferkurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz) von der Arbeitsagentur. Dieses kann durch den bisherigen Betrieb noch aufgestockt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls vom bisherigen Arbeitgeber übernommen.

Transfergesellschaften sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch Schulungs- und Coachingmaßnahmen unterstützen und so deren Rückkehr in Beschäftigung fördern. 

Förderinhalte

Das Land NRW fördert den Übergang vom Beschäftigtentransfer in die Weitervermittlung von Arbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Insbesondere die Transferträger werden finanziell unterstützt, um die Betroffenen gezielter zu betreuen und im Hinblick auf die regionalen Besonderheiten besser vorzubereiten.

Förderbedingungen sind u.a.:

  • Transfergesellschaft auf Grundlage von § 111 SGB III
  • Förderhöchstdauer 12 Monate
  • Das abgebende Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und befindet sich in Insolvenz bzw. ist von Insolvenz bedroht oder ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorliegen eines Sozialplanes.

Die Regionalagenturen als Akteuere im Beschäftigtentransfer

Die 16 Regionalagenturen in NRW

  • beraten zum Förderinstrument und prüfen die Voraussetzungen
  • koordinieren ein zielführendes Erstgespräch mit allen Beteiligten
  • begutachten den Antrag und leiten ihn an die Bezirksregierung weiter
  • koordinieren die erforderlichen Halbzeit- und Endgespräche
  • informieren zu regionalen Netzwerken, Veranstaltungen und Initiativen.

Weitere Informationen / Links