Neustartberatung

Orientierung und Neuausrichtung nach Krisen

WICHTIGE MITTEILUNG:
Durch die Einstellung der Förderprogramme Potentialberatung NRW und Transformationsberatung NRW zum 31.12.2023 können keine Beratungsschecks für eine Neustartberatung mehr erteilt werden.

Ziele

  • Blick zurück - Aufarbeitung von Restrukturierungsprozessen
  • Abbau von Verunsicherung und Ängsten bei den Teams
  • Re-Aktivierung von Ressourcen durch teambildende Maßnahmen
  • Blick nach vorn - Chancen für eine aktive Neuausrichtung
  • Vorbereitung auf nachfolgende Potential- oder Transformationsberatung NRW

Inhalte und Aufbau

Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potential- oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.

Voraussetzungen

NEU: ab 01.03.2023 können auch kleine Unternehmen und Kleinstbetriebe mit einer/em Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalenten) gefördert werden!

Geförderte werden Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, und Arbeitsstätten in NRW mit mindestens 1 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die bis zu 10 % ihrer Belegschaft entlassen mussten mit einer Entlassungsanzeige (§ 17 Kündigungsschutzgesetz) bei der Agentur für Arbeit (nicht älter als 6 Monate).

Die Neustartberatung ist nur mit einer Potentialberatung NRW (bis zu 8 geförderte Beratungstage) oder einer Transformationsberatung NRW (bis zu 12 geförderte Beratungstage) kombinierbar.

Art und Höhe der Förderung

  • zusätzlich 1-2 Beratungstage
  • zwingend einer Potential- oder Transformationsberatung vorgeschaltet
  • 40 % der notwendigen Ausgaben - maximal 400 Euro pro Beratungstag
  • Gesamtförderung bis zu 800 EUR

Weitere Informationen / Links