Transformationsberatung NRW

Beratung zur klimaneutralen und digitalen Transformation von Unternehmen

WICHTIGE MITTEILUNG:
Zum 31.12.2023 wurde das Förderprogramm Transformationsberatung NRW eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Beratungsschecks mehr erteilt. Schecks, die bis zum 31.12.2023 ausgegeben wurden, können von den Unternehmen bei der jeweiligen Bewilligungsberhörde eingelöst werden.

Transformationsberatung NRW - kurz erklärt!

Ziele

  • Etablierung einer individuellen Umweltkultur im Unternehmen
  • Umsetzung grüner, digitaler Wirtschaftsprozesse 
  • Einführung einer betrieblichen Umwelt-/Klimastrategie
  • Einführung einer synchronen Kompetenz- und Qualifizierungsstrategie für die Beschäftigten
  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen langfristig sichern

Inhalte und Aufbau

Die Transformationsberatung NRW unterstützt Unternehmen im Kontext von „Green Economy“ bei einer nachhaltigem, klimaneutralen und umweltverträglichen Wirtschaftsweise. Gemeinsam mit den Beschäftigten und frei wählbaren Berater*innen werden betriebliche Potentiale und Veränderungsbedarfe aufgedeckt sowie passgenaue Lösungen erarbeitet. Anhand einer strategischen Vorgehensweise werden entsprechende Maßnahmen gefunden und synchron die dafür benötigten Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten ermittelt.

Themenfelder einer Transformationsberatung sind u. a.

  • Ressourceneffizienz
  • Emissionsreduktion
  • Zirkuläre Wertschöpfung
  • Nachhaltige Produktgestaltung
  • Einführung einer Gemeinwohlbilanz

Voraussetzungen

NEU: ab 01.03.2023 können auch kleine Unternehmen und Kleinstbetriebe mit einer/em Mitarbeitende/ (Vollzeitäquivalenten) gefördert werden!

Von der Förderung profitieren Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, mit Arbeitsstätten in NRW mit mindestens einer/em Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalenten). Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können gefördert werden.

Die Beratung findet unter Beteiligung der Beschäftigten statt, die gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Berater*innen Unternehmens- und Weiterqualifizierungs-Strategien im Kontext einer Green Economy entwickeln. Die Berater*innen bei der Transformationsberatung NRW sind frei wählbar.

Unternehmen, die bis zu 10 % ihrer Belegschaft entlassen mussten (Entlassungsanzeige § 17 KSchG), können der Transformationsberatung eine zweitägige Neustartberatung vorschalten. Generell ist eine Transformationsberatung mit einer Potentialberatung NRW (bis zu 8 geförderte Beratungstage) kombinierbar.

Art und Höhe der Förderung

  • 1 bis 12 Beratungstage
  • 40 % der notwendigen Ausgaben - maximal 400 Euro pro Beratungstag
  • Gesamtförderung bis zu 4.800 EUR

Weitere Informationen / Links